Zahnärzte dürfen wieder uneingeschränkt behandeln!
mit Wirkungab 4. Mai 2020 hat die Landesregierung die seit Ostern geltenden Sonderbestimmungen für Zahnärzte in der Corona-Verordnung gestrichen!
„Zahnärzte dürfen wieder uneingeschränkt praktizieren“
Unsere geänderten Sprechzeiten bleiben vorerst bis Ende Mai bestehen (s.u.)
Den vollständigen Artikel finden Sie in zm-online - hier der Link dazu>>>>>>>>
lg. Praxisteam Dr. Gross/Schilling