Mund - Nasen- Schutz

Datum 07.10.2022 15:36 | Thema: DEFAULT

Sehr geehrte Patienten/innen und Besucher/innen unserer Praxen

Ab 1. Februar besteht lt. Infektionsschutzgesetz nur noch für Patienten

  eine Tragepflicht eines Mund- Nasenschutzes

beim Betreten von Arzt- und Zahnarztpraxen.

 

Für Patienten besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske,

die Angestellten, die behandeln,  können diese oder einen med. Mund - Nasen - Schutz tragen.

Angestellte, die nicht mitbehandeln, brauchen nun keinen Mundschutz mehr zu tragen.

 

Stankd Jan. 2023

 

 




Dieser Artikel stammt von Zahnarztpraxis Dr.Gross und Schilling
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