Fragen und Antworten
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1. Kosten und Alternativen bei Wurzelkanalbehandlungen
3. Wann ist eine Wurzelkanalbehandlung heute noch eine Kassenleistung ?
4. Das Festzuschußsystem hat Geburtstag!
5. Was ist der Unterschied zwischen Behandlungsschwerpunkten und Tätigkeitsschwerpunkten?
6. Was kostet eine Kunststofffüllung für einen Kassenpatienten?
7. Kann ich in Raten bezahlen?
8. Angst vor der Behandlung oder der Spritze?
9. Was versteht man eigentlich unter einer Fissurenversiegelung?
10. Praxis bzw. Krankenkassengebühr - Wer - Wann- diese bezahlen muss und wo?
11. Häufige Fragen und Antworten zu Implantaten
1.
Kosten und Alternativen bei Wurzelkanalbehandlungen?
Zwar bringen „endodontische“ Maßnahmen herkömmlicher Art kein unvertretbar hohes Risiko mit sich, die vom Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen festgelegten Behandlungsrichtlinien sind allerdings mit einer Versorgung nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht mehr vereinbar.Zudem entspricht manche notwendige Revision von Wurzelfüllungen, sowie anatomischen Besonderheiten nicht dem Wirtschaftlichkeits -gebot des Gesetzgebers §§ 12, 70 SGB V. Danach können Versicherte unwirtschaftliche Leistungen nicht beanspruchen.
Deswegen werden die Anwendungen moderner Methoden der Wurzelkanalbehandlung aber auch extreme anatomische Situationen der Zahnwurzeln eine private Abrechnung der gesamten Behandlung notwendig machen, so wie es in den Verträgen mit den Krankenkassenvorgesehen ist (s. unten).
Leistungen, die im Kassenkatalog nicht enthalten sind, können dagegen zusätzlich vereinbart werden, ohne das deswegen die gesamte Behandlung - wie oben beschrieben – ausgegrenzt werden muss.
Unterlassene Wurzelkanalbehandlungen oder Fehlschläge bei diesen Behandlungen können zum Zahnverlust mit einer damit verbundenen Einschränkung der Lebensqualität bzw. erheblichen Folgekosten durch die Herstellung von Zahnersatz oder Implantaten führen.
Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Eine ganze Reihe von qualitätsverbessernden Maßnahmen, welche einen Langzeiterfolg überhaupt erst ermöglichen, bleiben hierbei unberücksichtigt. In dem Wissen, unseren Patienten damit besser zu dienen, werden in unserer Praxis Wurzelbehandlungen mit allen qualitätsverbessernden Maßnahmen, die technisch und medizinisch für den jeweiligen Einzelfall möglich und sinnvoll sind, nach Beratung des Patienten durchgeführt.
Zur Längenbestimmung kannte man früher nur die Röntgenmeßaufnahme. Hier wird ein Wurzelkanalinsturment in den Zahn eingeführt, das mit einem Stopper für die Längenmessung versehen ist. Mit diesem Instrument im Zahn wird ein Röntgenbild hergestellt. An extrahierten Zähnen hat man immer wieder festgestellt, dass dieser röntgenologisch zu bestimmende Apex (= dort wo die Wurzelfüllung einmal enden soll an der Wurzelspitze) nicht mit dem tatsächlichen Foramen (Wurzelloch) apicale übereinstimmt und somit die Wurzelfüllung über die Wurzelspitze hinausragt. Heute kann dieses mit der sogenannten endometrischen Bestimmung der Arbeitslänge vermieden werden.
Hier ein Bilderbeispiel dazu:
Dieses wären:
- mehrmalige sorgfältige Desinfektion von Wurzelkanalsystemen >3x
- maschinelle, computergesteuerte Aufbereitung mit hochflexiblen Nickeltitanfeilen
- Anwendung elektrisch , physikalisch und chemischer Methoden zur Desinfektion v. Wurzelkanalsystemen
- endometrische Längenbestimmung der Zahnwurzelkanäle
- spezielle Techniken zur dreidimensionalen Füllung der Wurzelkanalsysteme
- Behandlung der Wurzelkanalsysteme unter Zuhilfenahme optischer Vergrößerungshilfen wie Lupensysteme oder Mikroskope
- adhäsive Verschlüsse zur Stabilisierung des Zahnes nach Wurzelkanalbehandlung zur Vermeidung von Mikrospalten um eine Reinfektion und oftmals eine Überkronung bei genügender Substanz zu vermeiden
Diese qualitätsverbessernden Maßnahmen, die nicht im Kassenrecht enthalten sind werden nach der privaten Gebührenordnung einschließlich des Materiales berechnet.
Somit ergeben sich vier Optionen bei behandlungsbedürftigen Wurzelkanalsystemen für einen gesetzlich krankenvericherten Patienten:
- Der Zahn entspricht den Kassenrichtlinien und der Patient wünscht einen Zahnerhalt durch eine im Kassenrecht vor x-Jahren festgelegte Wurzelkanalbehandlung >>>>>keine Zusatzkosten
- Der Zahn entspricht den Kassenrichtlinien und der Patient wünscht einen Zaherhalt durch eine Wurzelkanalbehandlung die "state of the art" ist, d.h. nach neuesten wissenschaftlichen Methoden und mit neusten Materialien >>>>>>>>>>> Zuzahlung
- Der Zahn entspricht nicht den Kassenrichtlinien und der Patient wünscht einen Zahnerhalt durch eine Wurzelkanalbehandlung >>>>> Private Rechnung über diese Behandlung
- Der Zahn entspricht nicht den Kassenrichtlinien , der Patient möchte die Kassenleistung. Der Zahn wird ohne Zusatzkosten entfernt.>>>>>keine Zusatzkosten
2.
Bonus - Stempel
Betrifft alle gesetzlich versicherten Patienten für den Bereich Zahnersatz:
Wenn sie für dieses Jahr noch keinen Vorsorgetermin mit einer zahnärztlichen Untersuchung hatten (für die Sie den "Bonus -stempel" erhalten), dann sind alle Stempel der Jahre zuvor wertlos. Gewertet werden nur kontinuierliche Jahre. Lassen Sie ein Jahr - Kontrolluntersuchung - aus, "fallen Sie vom individuellen Bonus, den Sie sich über die Jahre erworben haben, auf 0 Bonus zurück. Um in die erste Bonus - Kategorie zu kommen benötigen Sie den Nachweis der Vorsorge - Untersuchungen für die vergangenen 5 Jahre, was 20 % Bonus; bei 10 Jahre in Folge, was 30 % Bonus entspricht.
Für die Vorsorge - Untersuchung wird die Krankenkassengebühr NICHT erhoben!!!
3.
Wann ist eine Wurzelkanalbehandlung eine Kassenleistung?
Es gibt seit ca. 1.5 Jahren eine neue Richtlinie zur Kassenleistung einer Wurzelkanalbehandlung, wonach auch bei hohen Kassenbeiträgen - die ein "Kassenpatient" bezahlt freiw. versicherte über 500 € / Monat! -Wurzelkanalbehandlungen nicht mehr von seiner Krankenkasse bezahlt werden. Dieses bedeutete s. Vorhaben Ulla Schmidt oben, dass sich bei Angleichung auch die Privatversicherten verschlechtern. Obwohl Privatversicherte in vielen Fällen einen geringeren Krankenversicherungsbeitrag bezahlen, bekommen sie die Wurzelkanalbehandlungen erstattet. Dieses Beispiel soll nur an den Wurzelkanalbehandlungen aufzeigen, dass wir in Deutschland wirklich eine Zweiklassenmedizin haben, denn der Kassenpatient müsste/muß, wenn er dann doch seinen Zahn erhalten möchte, dieser Zahn aber in unten aufgeführte Richtlinien nicht hineinpasst, diese Behandlung zusätzlich zu seinem hohen Krankenkassenbeitrag aus "eigener Tasche" bezahlen.
Die neuen Richtlinien gelten nur für die Backenzähne!
und darf nicht über die Krankenversicherungskarte abgerechnet werden wenn:
- eine geschlossene Zahnreihe nicht erhalten werden kann
- eine einseitige Freiendsituation nicht vermieden werden kann*
- der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz nicht möglich ist
- eine Aufbereitung und Abfüllung des Wurzelkanales bis bzw. bis nahe an die Wurzelspitze - und zwar für alle Wurzeln eines Zahnes - nicht möglich ist binnen drei Sitzungen
- der Zahn keine apicalen Veränderungen aufweist, da sonst primär chirurgische Maßnahmen angezeigt sind
- bei Verlust von Knochen ist kritisch zu prüfen ob überhaupt die Erhaltung prognostisch günstig ist
- eine Revision bei apicaler Veränderung darf nur dann vorgenommen werden, wenn im Röntgenbild eine nicht randständige oder undichte Wurzelkanalfüllung diagnostiziert wird.
In allen anderen Fällen muss kassenrechtlich der Backenzahn entfernt werden - oder - s. auch Leistungsspektrum und Link Wurzelkanalbehandlung - bei Erhalt muß wie oben schon erwähnt der Kassenpatient diese Behandlung aus "eigener Tasche" bezahlen.
Ihr Zahnarzt wir Sie vor der Behandlung darüber informieren, damit dieses vermieden werden kann:
Einseitig ist so definiert: Besteht beim Patienten auf einer Seite schon eine Freiendlücke - es fehlen z.B. die Backenzähne 7 und 6 auf der rechten Seite, so ist die Wurzelbehandlung am Backenzahn 7 der linken Seite schon keine Kassenleistung mehr, da er ja schon auf der rechten Seite eine Freiendlücke hat! (Der Zahn 8, der sog. Weißheitszahn zählt nicht). |
4.
Alles Gute zum Geburtstag!
Am 1.1.2005 wurde das alte prozentuale Zuschußsystem bei Zahnersatz (Kronen/Brücken/Prothesen) durch das sog. Festzuschußsystem ersetzt. Nach anfänglichen Schwierigkeiten, die sich einfach aus dem zeitlichen Rahmen ergeben, hat sich das System sehr schön etabliert und wird von allen Seiten angenommen. Zahnersatz hat sich dadurch für einige Patienten verteuert (erhöhter Eigenanteil weil der Festzuschuß der Krankenkassen geringer ist als früher die prozentuale Beteiligung), für andere Patienten jedoch verbilligt.
Im Großen und Ganzen ist das System aber dennoch so komplex und schwierig, dass Sie "Ihren" Zahnersatz von "Ihrer" Praxis vor der Behandlung ausrechnen lassen müssen. Wer sich mal umfassend informieren möchte, kann dieses über
Zahnwissen im Internet tun.
Der große Vorteil gegenüber dem "alten System" ist, dass der Patient mit seinem Behandler eine absolute Therapiefreiheit hat. Was heißt das? Ich will das Ihnen anhand einer Krone aufzeigen.
Nehmen wir an, sie haben alle Zähne und ein Seitenzahn hat einen so großen Substanzverlust, dass Ihr behandelnder Zahnarzt Ihnen eine Schutzkrone vorschlägt. Von Ihrer Krankenkasse bekommen Sie für diese Schutzkrone und auch jeder Andere den gleichen Festzuschuß, der in der Höhe nur durch den sog. Bonus (wenn Sie 10 Jahre /5 Jahre in Folge zur Kontrolluntersuchung 1x/Jahr Ihren Zahnarzt aufgesucht haben bekommen Sie auf den Grundfestzuschuß noch 30/20% mehr) variiert.
Wie nun die Schutzkrone selber aussieht, ist Ihnen und Ihrem Behandler überlassen. Diese kann vollständig aus Gold sein, eine seitliche Kunststoffverblendung haben, eine zahnfarbene Vollverblendung aus Keramik haben - so dass kein Gold sichtbar ist, sie kann aus Vollkeramik bestehen ohne Gold, sie kann aus Vollkeramik gefräßt werden, sie kann aus Zirkonoxid gefräßt werden, statt Gold kann auch Nichtedelmetall oder Titan zum Einsatz kommen........
Sie bekommen immer den gleichen Zuschuß von Ihrer Krankenkasse. Der Eigenanteil , den Sie am Ende der Behandlung in Rechnung gestellt bekommen variiert nun dadurch, für welche Ausführung Sie sich mit Ihrem Behandler entschlossen haben.
Das System des Festzuschußes basiert auf dem Befund, den Ihr Zahnarzt von Ihnen aufnimmt >>> befundorientiert! Das alte System war dagegen >>>>>therapieorientiert dass Sie "Ihren" Zahnersatz von "Ihrer" Praxis vor der Behandlung ausrechnen lassen müssen.
5.
Was ist der Unterschied zwischen einem Behandlungs- und einem Tätigkeitsschwerpunkt?
Behandlungsschwerpunkte oder Interessensschwerpunkte sind Behandlungen, in denen der Zahnarzt die Kenntnisse im Studium oder danach auf Fortbildungen erworben hat.
Tätigkeitsschwerpunkte sind Behandlungen , in denen der Zahnarzt eine strukturierte Fortbildung bzw. intensive Fortbildungen über Jahre absolviert hat. Diese Tätigkeitsschwerpunkte dürfen seit 2001 auf dem Praxisschild personenbezogen! angegeben werden und sind bei der zuständigen Kammer anzuzeigen, die die Fortbildungen in den Gebieten prüft. Es dürfen maximal drei Tätigkeitsschwerpunkte pro Zahnarzt beantragt werden.
6.
Was kostet eine Kunststofffüllung für einen Kassenpatienten?
Mal vorweg: Wir behandeln Zähne von Menschen und nicht Krankenkassen. Somit dürfte es nur logisch sein, dass Kunststofffüllungen für gesetzlich versicherte Personen gleich viel kosten, wie für die privatversicherten Personen. Bei den gesetzlichen Versicherungen ist jedoch Amalgam das Material, welches sie zu 100% bezahlen. Wählt der gesetzlich Versicherte die Kunststofffüllung im Seitenzahnbereich, so hat er die Mehrkosten, d.h. Betrag der Kunststofffüllung , die in Mehrfarben und Mehrschichttechnik gelegt wird, minus dem gesetzlichen Kassenanteil für die entsprechende Amalgamfüllung. Dies kann von 20 € -120€ betragen. Wir erstellen Ihnen gerne eine ungefähre Kostenberechnung vor der Behandlung, so dass Sie die Gelegenheit haben noch "eine Nacht" über ihre Entscheidung zu schlafen.
Ein Problem haben wir, ich will es mal hier ansprechen bei Patienten, die mit abgebrochenen oder schmerzhaften Zähnen kommen. Hier können wir nur kurz mündlich über die Mehrkosten aufklären, da sonst die Behandlungszeit um ihnen schnell zu helfen verstrichen wäre bis wir die ganzen Formulare aufgedruckt hätten.
7.
Kann ich in Raten bezahlen?
Ja - bei unserem Rechenzentrum!
Über die grundsätzliche Zahlungsmoral in Deutschland scheiden sich die Geister: Der Bundesverband Dt. Inkassounternehmen meint, die Zahlungsmoral sei gesunken, die Creditreform stellte dagegen im Juni 2010 fest, dass 2010 Rechnungen sogar pünktlicher bezahlt werden als noch im Jahr 2009.
Eines steht jedenfalls außer Frage: Zahlungsausfälle kosten Zahnarztpraxen enorm viel Geld und, wenn auch nicht gleich die Existenz bedroht ist, wie in manchen anderen Branchen, mindestens ebenso viel Zeit und Nerven.
Die Zahl der Patienten, die (zu) zahlungspflichtige Behandlungen zwar in Anspruch nehmen, dann aber nicht bezahlen (können), steigt stetig an. Auch wir in der Praxis sehen diesen Anstieg seit 2004!
Nicht mal unterstellt werden soll dabei den Patienten eine Absicht. Schnell kann durch besondere Umstände eine hohe Zahnarztrechnung zu einem Problem werden - aber auch kleinere Beträge bei Berufseinsteigern oder bei Patienten, die gerade ihren Arbeitsplatz verloren haben. Warten Patienten unter Umständen selbst auf Ihren Lohn, kann ein Dominoeffekt dafür sorgen, dass auch Zahnärzte nicht in der Lage sind, offene Rechnungen z.B. gegenüber einem zahntechnischen Labor fristgerecht zu bezahlen.
Weiterhin kommt es immer mehr in Mode, alles auf Raten zu kaufen. Deshalb werden wir "Schritt für Schritt" unsere Verwaltung , Kosten und Nerven damit entlasten, dass wir die Rechnungsstellung an ein Rechenzentrum abtreten.
Hier hat der Patient dann folgende Vorteile:
- Das Arzt-Patientenverhältnis wird nicht mehr durch das "pekuniäre" belastet
- Der Patient bekommt die Rechnung vom Rechenzentrum, später als von der Praxis, kann bis 6 Teilzahlungen innerhalb von 19 Tagen bei Mindestratenhöhe von 25 Euro/Rate vereinbaren, oder sich sogar den ganzen Betrag durch Partnerbanken des Rechenzentrums finanzieren zu lassen und belastet somit seine Hausbank nicht.
Denn in der Regel ist es doch so:
Die Angestellten bei den Rechenzentren, Banken und Sparkassen behandeln keine Zähne, wir als Zahnärzte verleihen kein Geld. Jeder sollte sich auf das spezialisieren, was er täglich macht. Die Überwachung von Ratenzahlungen in der Praxis bedeutet einen ungemeinen personellen und zeitlichen Aufwand. Also: Kredite gibt es in der Regel bei Rechenzentren, Banken und Sparkassen;, Zähne, Zahnfüllungen, Zahnersatz, Implantate......... bei uns.
8.
Angst vor der Behandlung, vor der Anästesie?
Lassen Sie es nicht zu einer dicken Backe kommen! Nur Mut- Sie sind nicht alleine!
Sicher kennen Sie das auch: Sie haben einen Termin beim Zahnarzt vereinbart – und je näher er rückt, desto „mulmiger“ wird Ihnen zu mute. Damit stehen Sie nicht allein: Rund zwei Drittel aller Menschen in Deutschland haben Angst vor dem Besuch in einer Zahnarztpraxis. Meistens ist dies ein Trauma, das im Kindesalter gesetzt wurde. Schlechte Erfahrungen schon bei der Behandlung der eigenen Milchzähne. Dazu gehören z. B. Schmerzen, Behandlungsfehler, Bohrgeräusche, oder auch ein unsensibler Zahnarzt.
Sehr häufig ist die Spritze beim Zahnarzt ein Auslöser der Angst. Heute steht nicht nur die "normale" Spritze dem Zahnarzt zur Vefügung, sondern auch eine Anästhesieart, die als "intraligamentäre Anästhesie" bezeichnet wird. Hierbei wird nur der zu behandelnde Zahn betäubt, es gibt keinen Einstich in das Gewebe, die Anästhesiemenge ist stark reduziert, ein Taubheitsgefühl wie bei der normalen "Spritze" fehlt. Des weiteren steht für diese Anästhesieart ein "Kleincomputer" zur Verfügung, der die Abgabe der Anästhesiemenge vorgibt. Auf dem Markt gibt es zwei Geräte, den
sleeper one, der in unserer Praxis Verwendung findet, und "the wand". Wir haben uns für ersteren entschieden, da bei the Wand zu viel "Müll" anfällt.
Sollten Sie dennoch unter einer sehr großen Angst vor "uns Zahnärzten bzw. der Behandlung" leiden, sprechen Sie uns darauf an.
Bei unserem Erstgespräch/Erstuntersuchung werden wir dann lediglich die Situation, die Behandlungsbedürftigkeit und die Alternativen mit Ihnen besprechen und zusammen mit Ihnen das Vorgehen planen, so dass Sie bei dem zweiten Termin schon viel "relaxter" sind.
9.
Was versteht man unter einer Fissurenversiegelung?
Fissuren nennt man die Rillen, die die Höcker der Seitenzähne bilden. Diese Fissuren gehören zu den Kariesprädillektionsstellen, d.h. Stellen, an denen häufig Karies entsteht. Warum? Weil die Fissuren bei vielen Zähnen sanduhrartig gestaltet sind. In diesen Fissuren presst man durch den Kauakt Speisereste hinein, die den Nährboden für die Mundbakterien darstellen. Das Problem: Die Zahnbürstenborsten sind gegenüber den Fissuren so groß, dass diese die Speisereste und die Bakterien hier nicht zu entfernen vermögen. Somit nimmt das "Übel" seinen Lauf. Das Vorhandensein von Substrat (Speisereste), Mundbakterien und Zeit führt zur Zahnkaries.
Hier eine Schemazeichnung der Fissur. Nach Reinigung wird der Zahnschmelz um die Fissur mit einer Säure angeätzt, damit man ein sog. retentives Ätzmuster, das den Halt des Versiegelungskunststoffes bewirkt, entsteht. Nach Abspülen der Säure wird nun die Fissur mit einem ungefüllten Kunststoff verschlossen, so dass keine Speisereste und Mundbakterien mehr in diese Fissur eindringen können.
Die Fissur ist somit abgeflacht, so dass die Borsten der Zahnbürste diesen Bereich erfassen können. Danach werden die Zähne fluoridiert.
Fissurenversiegelungen werden von den Krankenkassen an den bleibenden Backenzähnen im Rahmen der Kinderprophylaxe (IP5) getragen. Natürlich versiegeln wir nicht bei jedem jungen Menschen die naturgesunden Fissuren, denn auch ein adhäsiver Kunststoff, und der wird bei den Versiegelungen in diese Fissuren eingefüllt, bildet eine Retentionsstelle, an der wiederum Karies entstehen kann. Ein Allgemeinarzt wird auch keinen gesunden Wurmfortsatz entfernen, wenn er noch nicht entzündet ist. Versiegeln werden wir, bei jungen Menschen, die ein Kariesrisiko haben, d.h. schon mehrere kariöse Milchzähne hatten. Bei den Vormahlzähnen (Prämolaren) gibt es diese Fissuren auch, die Versiegelung ist jedoch paradoxerweise eine nicht Kassenleistung =Verlangensleistung des Patienten und ist somit privat zu bezahlen.
10.
Praxis bzw. Krankenkassengebühr - Wer - Wann- diese bezahlen muss und wo?
Seit 1.1.2004 muss eine Krankenkassengebühr in der Praxis in Höhe von 10 Euro erhoben werden bei:
- Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
- Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse sind
- der ersten Inanspruchnahme des Zahnarztes im Quartal, wenn die Leistungserbringung über eine normale Kontrolluntersuchung u.o. Röntgenaufnahmen incl. Zahnsteinentfernung hinausgeht.
- Bei einer Konsultation ohne Untersuchung
- bei dem Erstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder einer Folgebescheinigung
- einer zahnärztlichen Behandlung in einer Folgesitzung, wenn in der ersten Sitzung keine Praxisgebühr bezahlt wurde weil nur Leistungen s. nr. 3 erbracht wurden.
- einer über die Leistungserbringung der nr. 3 hinausgehenden zahnärztlichen Behandlung.
Keine Praxis- bzw. Krankenkassengebühr fällt an bei
- Patienten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 0-17 Jahre
- Mitgliedern der Sonstigen Kostenträger wie Polizei, Landesfeuerwehr, Bundeswehr, Zivildienst, BGS, Berufsgenossenschaft
- Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse, die einen Krankenschein vorlegen, der die Statusergänzung 4 (Sozialamt einschließlich Asylbewerber) ausweist
- Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse, deren KV-Karte die Statusergänzung 6 ausweist (BVG)
- Vorlage einer Quittung vom Notdienstzahnarzt für dasselbe Kalendervierteljahr
- Vorlage einer Quittung und einer Überweisung eines anderen Vetragszahnarztes für daselbe Kalendervierteljahr
- Folgesitzungen bei dem selben Zahnarzt im selben Quartal, wenn in der ersten Sitzung bereits die Praxisgebühr bezahlt wurde
11.
Häufige Fragen und Antworten zu Implantaten
Allergie
Besteht die Möglichkeit einer Allergie gegen Implantate?
Implantate gibt es seit über dreißig Jahren. Forschungen gingen in Richtung Keramikimpantate-Aluminiumoxidimplantate- v.a. in Tübingen in der Abteilung von Prof. Schulte, Andere forschten in Richtung Reintitanimplantate wie Branemark , ITI, Straumann. In all diesen Jahren ist noch keine Unverträglichkeit gegen Titanimplantate bekannt geworden. Das Material ist bioinert, d.h. es verhält sich im Körper völlig neutral. Neuere Forschungen gibt es im Bereich Zirkonoxidimplantate z.B. Z-Lock. Neuerdings beschäftigen sich auch Immunologen mit der Frage, welcher Implantattyp Zirkonoxid oder Reintitan ein höheres Sensibilisierungspotezial auf die menschliche Immunabwehr hat.
Alter
Gibt es ein Mindest- oder Maximalalter für Implantate?
Das Mindestalter ist der Zeitpunkt an dem das Wachstum abgeschlossen ist. Davon kann man im Schnitt mit 19 -23 Jahren ausgehen. Mädchen sind meist etwas früher ausgewachsen, Jungen oft etwas später. Im Zweifelsfall kann der Kieferorthopäde dies anhand einer Röntgenaufnahme der Handwurzel feststellen.
Spricht im fortgeschrittenen Alter etwas gegen eine Implantation?
Um mit Implantaten neue Lebensqualität zu gewinnen, ist es grundsätzlich nie zu spät. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht. Solange Sie eine andere Routinebehandlung beim Zahnarzt durchführen lassen würden und sich guter Gesundheit erfreuen, können Sie auch Implantate bekommen.
Ambulanter Eingriff
Wird eine Implantation wirklich ambulant durchgeführt?
Ja, In aller Regel erfolgt das Einsetzen dieser falschen Zahnwurzeln in örtlicher Betäubung in der Praxis oder Klinik. Auch mehrere Implantate können gleichzeitig gesetzt werden. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, vor allem wenn das Knochenangebot sehr wenig ist, die Kieferhöhle oder ein Nerv im Weg sind, das diesse Operation auch in Kurznarkose durchgeführt wird.
Arbeit
Wann kann ich wieder arbeiten?
In aller Regel können Sie nächsten Tag wieder zur Arbeit gehen.
Behandlungsablauf
Wie ist der Gesamtablauf einer Implantation?
Beratung, Voruntersuchung und Planung
- In einem Beratungsgespräch erfahren Sie die Möglichkeiten und Alternativen, Gefahren, Verhaltensregeln,.. was bei Implantaten bzw. nach der Behandlung zu berücksichtigen ist.
- Erhalten Sie einen privaten Kostenvoranschlag für Implantation. Dieser kann nach oben oder unten je nach Situation bei der Operation leicht abweichen. Desweiteren bekommen Sie einen sog. Heil- und Kostenplan für Ihre Krankenkasse. Als gesetzlich Versicherter haben Sie Anspruch seit 2005 auf einen befundbezogenen Festzuschuß auch für implantat getragenen Zahnersatz. Ein weiteres Schreiben gibt Ihnen Auskunft über den zu erwartenden Eigenanteil, der auf Sie zukommt, nachdem der Festzuschuß der Krankenkasse abgezogen ist. Bitte Beachten Sie, das Setzen der Implantate und die Freilegung dieser nach Einheilzeit sind nicht bezuschussungsfähig von der gesetzlichen Krankenkasse, der Zahnersatz, der auf den Implantaten befestigt wird, schon.
- Erhalten Sie ein Merkblatt zu Implantaten, wo auch Ihre allgemeinmedizinische Situation erfasst wird. Gibt es hier gesundheitliche Risiken, werden diese zuvor mit Ihrem behandelnden Hausarzt besprochen.
- Wird die Implantation anhand von Röntgenbildern und Gipsmodellen Ihres Kiefers genau geplant.
Einsetzen der Implantate
Der Eingriff dauert pro Implantat in der Regel 30 Minuten. Das Vorgehen bei der Implantation ist so schonend und sicher, dass Ihnen alle benötigten Implantate ambulant und meist in einer einzigen Behandlung eingesetzt werden können.
Die Implantate müssen in der Regel nun erst einmal ohne Belastung für drei bis sechs Monate in den Knochen einheilen. Deshalb wird das Zahnfleisch über dem Implantat wieder vernäht, oder sofort ein sog. Zahnfleischformer eingeschraubt, der dann schon aus dem Zahnfleisch herausschaut.
Wundheilung
Das Zahnfleisch heilt normalerweise sehr schnell und weitgehend beschwerdefrei. Nach zwei bis drei Tagen erfolgt eine Kontrolluntersuchung und etwa sieben Tage später können die Fäden gezogen werden.
Wundheilung
Das Zahnfleisch heilt normalerweise sehr schnell und weitgehend beschwerdefrei. Nach zwei bis drei Tagen erfolgt eine Kontrolluntersuchung und etwa sieben Tage später können die Fäden gezogen werden.
Knochenheilung
In der Knochenheilungsphase lagern sich Knochenzellen dicht an die Implantate an und umschließen sie allmählich. So werden die Implantate fester Bestandteil Ihres Kiefers. Dieser schmerzfreie Prozess dauert im Oberkiefer bis sechs Monate. Im Unterkiefer ist der Knochen etwas härter, so dass Implantate von vornherein einen festeren Halt haben (Primärstabilität) und man hier von drei Monaten ausgehen kann.
Für die Übergangszeit kann ein Provisorium angefertigt werden. Dieses wird aber mit Ihnen im Eingangsgespräch diskutiert, da viele Menschen auch diese Zeit ohne überbrücken . Vor allem im Seitenzahnbereich, wo man die entstandene Lücke nicht sieht.
Implantatfreilegung
Wenn die Einheilung abgeschlossen ist, wird das Zahnfleisch genau über den Implantaten wieder eröffnet und so genannte Zahnfleischformer werden eingesetzt. Diese formen das Zahnfleisch für den späteren Zahnaufbau aus, damit sich das Zahnfleisch genauso dicht an Ihre neuen Zahnkronen anlegen kann wie an die natürlichen Zähne. Anschließend wird ein Abdruck Ihres Kiefers genommen, der als Grundlage für die Anfertigung der Kronen, der Brücke oder der Prothese mit seinen Halteelementen dient.
Einsetzen der Kronen, der Brücke oder der Prothese
Nach etwa 21 Tagen können die Zahnfleischformer entfernt und Ihre endgültigen Kronen, Ihre Brücke oder Ihre Prothese eingesetzt werden. Die Kronen oder die Brücke werden unsichtbar auf den Implantaten verschraubt, so dass niemand einen Unterschied zu Ihren natürlichen Zähnen merkt. Bei implantatgetragenen Prothesen werden Halteelemente auf den Implantaten befestigt und deren Gegenstücke in die Prothese eingearbeitet. Beim Einsetzen verbinden sich diese beiden Elemente und damit sitzt Ihre Prothese perfekt. Von nun an haben Sie völlige Sicherheit und ein ganz natürliches Mundgefühl.
Ausnahme: Sofortbelastung
Wir lehnen die Sofortbelastung in unserer Praxis z.Z. noch ab. Im Übrigen meinen die, die Sofortbelastung probagieren, eine Sofortversorgung ohne Belastung. Ausnahme bildet hier vielleicht das 4 in one Verfahren, wie es an der Maloklinik in Portugal durchgeführt wird.
Behandlungsdauer
Wie viele Arzttermine sind für meine neuen Zahnwurzeln erforderlich?
In der Regel können die Implantate in der dritten Sitzung gesetz werden. Im Einzelnen: Erste Sitzung Beratung, zweite Sitzung Abdrücke für Bohrschablonen, dritte Sitzung Einbringung der Implantate, vierte Sietzung Nachkontolle, fünfte Sitzung Nahtentfernung, sechste Sitzung Kontrolle nach 3-4 Wochen, siebte Sitzung Freilegung und Begin mit der prothetischen Versorgung.
Diabetes
Kann ich auch als Diabetiker ein Implantat bekommen?
Ja. Sie sollten aber medikamentös optimal eingestellt sein. Eine schlecht eingestellte oder unbehandelte Diabetes kann stoffwechselbedingt die Heilungsprozesse beeinträchtigen. Im Zweifelsfall sollte deshalb Ihr Hausarzt mit einbezogen werden.
Erkrankungen
Gibt es Erkrankungen, die eine Implantation ausschließen?
Schweren Allgemeinerkrankung wie zum Beispiel Herz-Kreislauferkrankungen oder Osteoporose , eine schwere Nierenschädigung, eine erhöhte Blutungsneigung oder ein geschwächtes Immunsystem bedingen die Überweisung in eine Fachklinik für Kiefer-und Gesichtschirurgie mit Anästesisten. So können auch bei diesen schwerden Grundleiden meistens Implantate gesetzt werden.
Erneuerung oder Erweiterung des Zahnersatzes
Kann implantatgetragener Zahnersatz erneuert oder, wenn weitere Zähne verloren gehen, erweitert werden?
Ja, der Zahnersatz kann jederzeit erneuert oder verändert werden. Ein Einzelzahnimplantat kann auch nach vielen Jahren problemlos in einen Pfeiler für eine Brücke oder Prothese umgewandelt werden.
Ich habe bereits eine normale Vollprothese. Benötige ich für die Implantatbefestigung eine neue?
Wenn die vorhandene Prothese eine optimale Belastung der Implantate und eine gute Kaufunktion gewährleistet, ist es durchaus möglich, sie für eine Implantatbefestigung umzuarbeiten. Fragen Sie bitte nach, wir empfehlen Ihnen die beste Lösung.
Was passiert, wenn ein eigener Zahn, der als Pfeiler in den Zahnersatz integriert ist, verloren geht?
Wenn ein Zahn, zum Beispiel durch eine Wurzelentzündung, entfernt werden muss, kann er in der Regel problemlos durch ein weiteres Implantat ersetzt werden. Die Abstützung und eventuell auch die Prothese werden dann entsprechend umgearbeitet.
Flughafenkontrolle
Piepst das Implantat zum Beispiel bei der Kontrolle am Flughafen?
Nein, keine Angst.
Haltbarkeit
Wie lange hält ein Implantat?
Nach der Einheilungsphase, mit konsequenter Mundhygiene zweimaliger professioneller Zahnreinigungen im Jahr halten Implantate durchaus Ihr Leben lang halten.
Kosten
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Die Kosten können je nach Aufwand der Behandlung und Anzahl der Implantate variieren. Der Richtwert für eine implantatgetragene Krone einschließlich aller ärztlichen und zahntechnischen Leistungen liegt etwa bei 2.500 Euro. Eine implantatgetragene Brücke (für drei fehlende Zähne) beginnt bei etwa 4.000 Euro und eine Vollprothese bei 6.000 Euro. Genauen Aufschluss über die individuelle Kostenlage gibt Ihnen der Heil- und Kostenplan, den Sie vor Behandlungsbeginn erhalten.
Kostenerstattung
Zahlt mir die Krankenversicherung etwas dazu?
Ja. Seit Januar 2005 zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland auch für implantatgetragenen Zahnersatz einen Festzuschuss. Dieser Festzuschuss richtet sich nach der so genannten Regelversorgung. Dies ist eine Krone, Brücke oder Prothese, die für einen bestimmten Ausgangsbefund den Mindeststandart darstellt.
Beispielhaft ergeben sich daraus folgende Festzuschüsse:
- Bei einem fehlenden Zahn bekommen Sie etwa 270 Euro.
- Bei vier nebeneinander fehlenden Frontzähnen bekommen Sie etwa 380 Euro.
- Bei fünf fehlenden Zähnen oder einer Freiendsituation bekommen Sie etwa 270 Euro.
- Bei einem zahnlosen Unterkiefer bekommen Sie etwa 270 Euro, bei einem zahnlosen Oberkiefer etwa 250 Euro.
Wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Behandlung regelmäßige zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen nachweisen können, erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent. Bei Nachweis der Vorsorge in den letzten zehn Kalenderjahren erhöht sich der Festzuschuss um insgesamt 30 Prozent.
Risiken
Ist die Implantation mit Risiken verbunden?
Eine Implantation ist eine kleine Operation. Komplikationen, wie die Verletzungen von Nerven und Blutgefäßen, sind beim Einsetzen der Implantate zwar grundsätzlich möglich. Durch die heutigen Möglichkeiten der Diagnostik und Planung ist dies jedoch weitgehend auszuschließen. Normalerweise gibt es bei einer Implantation insgesamt keine größeren Risiken als bei einer Weisheitszahnentfernung.
Auch eine plötzliche Abstoßungsreaktion eines vollständig eingeheilten Implantats ist sehr unwahrscheinlich. In seltenen Fällen kann es jedoch passieren, dass der Knochen das Implantat nicht fest genug umschließt. Es wäre dann nicht ausreichend belastbar und müsste sehr wahrscheinlich, unter örtlicher Betäubung, wieder entfernt werden. Normalerweise kann anschließend jedoch wieder ein neues Implantat gesetzt werden, oft sogar in derselben Sitzung - wenn Sie das wünschen.
Und wenn sich ein Implantat entzündet?
Frühzeitig erkannt, lassen sich Entzündungen, die meist durch Bakterien entstehen, normalerweise erfolgreich behandeln. Wenn Sie regelmäßig Ihre Nachsorge- und Prophylaxetermine wahrnehmen und auch zu Hause regelmäßig die Zähne putzen, sollten Sie auf der sicheren Seite sein.
Sind Implantate auch bei Rauchern sinnvoll?
Der Langzeiterfolg von Implantaten kann durch Rauchen durchaus gefährdet sein. Bitte thematisieren Sie Ihre Rauchgewohnheiten im Beratungsgespräch, dann kann Ihr individuelles Risiko besser eingeschätzt werden.
Schmerzen
Werde ich nach dem Eingriff Schmerzen haben?
Das Zahnfleisch ist in den ersten Tagen wahrscheinlich noch empfindlich, blutet aber nicht mehr. Eventuell kann die Wange vorübergehend anschwellen und sich unangenehm anfühlen. Die meisten Patienten benötigen aber am nächsten Tag nicht einmal eine Schmerztablette und können wieder ganz normal ihren Alltag aufnehmen.
12.
Rund um*s Bleichen von Zähnen
vor Homebleaching
Viele Patienten wünschen sich weiße Zähne. Bislang galten Kronen oder Veneers als einzige Alternativen der Rehabilitation verfärbter Zähne. Zudem stellt die Art der Restauration einen invasiven Eingriff in die bestehende Zahnstruktur mit massiver Destruktion von Zahnhartsubstanz dar und bedingt einen hohen finanziellen Aufwand. Das Interesse am Bleichen von Zähnen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Man unterscheidet grundsätzlich das interne und das externe Bleichen. Beim ersten Verfahren wird ein verfärbter, wurzelkanalbehandelter Zahn von Innen her aufgehellt (nonvital bleaching), beim zweiten Verfahren wird der Zahn an seiner Oberfläche behandelt, wodurch es möglich wird auch vitale Zähne zu bleichen (vital bleaching).Vitalbleaching wird in der Zahnarztpraxis oder zu Hause durchgeführt. Das Vitalbleichen wirkt speziell bei organischen intrinsischen Verfärbungen von Schmelz und Dentin. Eine neuere Technik, das sogenannte home bleaching strebt eine Reduktion der Behandlungszeit am Patientenstuhl an und soll die Therapie angenehmer und ökonomischer gestalten.
Woher kommen die Zahnverfärbungen?
Zahnverfärbung Zahnstein massiv
Farbstoffe können während der Zahnentwicklung wie auch posteruptiv in Schmelz und Dentin eingelagert werden. Verfärbungen haben eine Vielzahl von Ursachen. Externe Zahnverfärbungen sind als eine Auflagerung auf der Zahnoberfläche zu verstehen. Sie ergeben sich z.B. nach dem Genuß von Tabak, Rotwein, Kaffee oder Tee. Medikamente (z.B. nitrat- oder eisenhaltige Präparate) können ebenfalls externe Zahnverfärbungen hervorrufen. Externe Zahnverfärbungen lassen sich im Rahmen einer Prophylaxebehandlung unter Einsatz von Polierpaste beseitigen.
nach 1. Pzr Entfernung Zahnstein und Verfärbungen
Voraussetzung für die Entstehung interner Zahnverfärbungen ist das Durchdringen des Zahnes mit einer verfärbend wirkenden Substanz, dabei können sowohl das Dentin (Zahnbein) als auch der Zahnschmelz (Zahnmantel) betroffen sein, wie z.B. Medikamenteneinnahme (Tetrazyklin), Erkrankungen zur Zeit der Zahnentwicklung (z.B. Gelbsucht) oder die Herkunft des Patienten (Fluorose). Die Ursache für die Veränderung ist jedoch oft durch äußere Umstände, wie Trauma, Mangelernährung (Vitamine, Kalzium, Phosphat) oder genetische Faktoren (z.B. Schmelzdysmineralisation).
Wann ist das Bleichen sinnvoll?
Die Vitalbleichung erlaubt es, geringgradige Tetrazyklin und Fluorose-verfärbungen zu behandeln oder auf Wunsch des Patienten seine intakten Zahnreihen aufzuhellen. Schwere Tetrazyklinverfärbungen können mit der Vital-Bleaching-Methode reduziert werden. Hypersensible Zähne oder Zähne mit ausgedehnten Pulpen eignen sich wegen des Risikos von Schmerzen in der Regel nicht für das Bleichen..
Wie wirkt das Bleichmittel?
Für den Bleichvorgang werden verschiedenartige Materialien angewandt, die durch Oxidation oder Reduktion eine Entfärbung bewirken. Dafür kommen vor allem Peroxidverbindungen in Betracht, die durch Abspaltung von aktivem Sauerstoff die gewünschte Redoxreaktion in Gang setzen. Zum Bleichen wird, im allgemeinen 3%iges Wasserstoffperoxid oder 10-15%ige Carbamidperoxid in gelartiger Darreichungsform verwendet. Zur Zeit wird fast ausschließlich Harnstoffperoxid zum Vital-Bleichen verwendet. Harnstoffperoxid ist instabil und dissoziiert zu 3-5%igen Wasserstoffperoxid und 7-10%igem Harnstoff. Wasserstoffperoxid zerfällt zu Sauerstoffradikalen und Wasser, der Harnstoff zu Ammoniak und CO2. Die eigentlich Bleichung erfolgt über Oxidation der Pigmente durch den freiwerdenden naszierenden Sauerstoff.
Arbeitsschritte zu Hause
Das Bleichmittel besteht aus einem viskösen Gel, welches Mithilfe einer individuell angefertigten Schiene appliziert wird. Die Schiene an den zu bleichenden Zähnen wird in der häuslichen Anwendung mit Bleichgel gefüllt. Nach dem Einsetzen wird überschüssiges Gel vorsichtig mit einem Wattestäbchen oder einer Zahnbürste entfernt.
Die gefüllte Schiene wird üblicherweise während der Nachtruhe getragen. Zwischen diesen Trageperioden sollten am Tag Ruhepausen erfolgen, so daß eine Remineralisation der Zähne gewährleistet ist. Diese kann durch tägliches Spülen mit einer Fluoridlösung unterstützt werden.Nach Beendigung der ungefähr 10 Tage dauernden Bleichbehandlung sollte die Kunststoffschiene für eine täglich 10minütige Applikation eines hochdosierten Fluoridgelees zu verwendet werden.
Die lokale Fluoridierung in der Schiene kann für 7 bis 14 Tage durchgeführt werden. Die meisten Bleichbehandlungen müssen nach einem Jahr, spätestens nach drei Jahren, wiederholt werden. Hierfür kann die alte Kunststoffschiene häufig wieder-verwendet werden. Bei allen Patienten scheint jedoch die Bleichwirkung in den ersten Wochen nach Abschluß der Behandlung nachzulassen.
Nebenwirkungen
Als Nebenwirkungen sind Schmerzen oder Mißempfindungen, Schleimhaut-Brennen, Irritation der Papillen, Empfindlichkeit der Zahnhälse und erhöhte Temperaturempfindlichkeit aufgetreten. Diese Effekte sind in der Regel allesamt rückgängig. Treten sie jedoch zum ersten Mal während des Bleichens auf, sollte man die Behandlung entweder in ihrer Intensität reduzieren oder unterbrechen.
Toxizität des Bleichmittels
Carbamidperoxid wird in den USA schon seit Jahren als antiseptische Substanz in der Zahnheilkunde verwendet. Studien haben gezeigt, daß Harnstoffperoxid in den vorliegenden Dosierungen als nicht mutagen einzustufen ist. Es kann allerdings bedenklich sein, wenn es zum Verschlucken überaus großer Mengen kommt.
Zusammenfassung
Der Erfolg einer Bleichbehandlung ist unbestreitbar, sollte aber in einer zahnärztlichen Praxis unter Einbeziehung aller erforderlichen zahnmedizinischen Vorsichtsmaßnahmen und Kontrollen durchgeführt werden. Bleichmittel dürfen nicht ohne zahnärztliche Anweisungen unkontrolliert über eine längeren Zeitraum durch den Patienten angewendet werden.